Die häufigsten Fragen aus unseren Ratgebern, kurz beantwortet. Die Antworten ersetzen keine Prüfung im Einzelfall durch einen Energieberater oder Fachbetrieb.
Anstrich und Dämmpflicht
Muss ich dämmen, wenn ich nur die Fassade streiche?
Nein. Ein reiner Anstrich gehört nicht zu den Maßnahmen, die Anlage 7 des GModG an Außenwänden aufzählt. Die U-Wert-Anforderung wird erst ausgelöst, wenn etwa der Außenputz erneuert oder eine Bekleidung oder Dämmschicht angebracht wird, und auch dann erst oberhalb der 10-Prozent-Grenze.
Zählt das Ausbessern von Putzschäden schon als Putzerneuerung?
Solange nicht mehr als 10 Prozent der gesamten Außenwandfläche betroffen sind, greift die Ausnahme nach § 36 Satz 2 GModG. Bei größeren Flächen sollten Sie die Abgrenzung vor Auftragsvergabe mit einem Energieberater klären.
Gilt die Dämmpflicht auch für jüngere Häuser?
Wurde die Außenwand nach dem 31. Dezember 1983 unter Einhaltung der damaligen energiesparrechtlichen Vorschriften errichtet oder erneuert, muss der U-Wert bei einer Putzerneuerung nicht eingehalten werden (Anlage 7, Fußnote 2 GModG).
Förderung und Steuer
Bekomme ich für einen Fassadenanstrich Fördergeld?
Einen Zuschuss aus der BEG gibt es nur für Dämmmaßnahmen, die den U-Wert der Mindestanforderungen erreichen. Für den reinen Anstrich durch einen Betrieb kommt die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nach § 35a EStG in Frage, begrenzt auf die Arbeitskosten.
Darf der Maler schon anfangen, während der Förderantrag läuft?
Möglich ist es, aber auf eigenes Risiko: Die Richtlinie lässt einen Beginn vor der Förderzusage zu, ein Anspruch auf Förderung entsteht dadurch nicht. Entscheidend ist, dass der Antrag vor Abschluss des Auftrags eingegangen ist und der Vertrag die Förderbedingung enthält.
Zuschuss oder Steuerermäßigung, was geht?
Wer selbst im Haus wohnt, kann statt des Zuschusses die Steuerermäßigung nach § 35c EStG nutzen: verteilt auf drei Jahre 7, 7 und 6 Prozent der Aufwendungen, höchstens 40.000 Euro je Objekt. Beides zugleich für dieselbe Maßnahme geht nicht.
Farbe und Untergrund
Welche Fassadenfarbe ist die beste?
Eine allgemein beste gibt es nicht. Die richtige Farbe passt zum Untergrund und zum Altanstrich, hat eine hohe Diffusionsklasse bei niedriger Wasseraufnahme und einen guten Fb-Code für den gewünschten Farbton. Bei einem Wärmedämm-Verbundsystem entscheidet zusätzlich die Freigabe des Systemherstellers.
Kann ich Silikatfarbe auf einen alten Dispersionsanstrich streichen?
In der Regel nicht direkt, weil Silikatfarbe mit einem mineralischen Untergrund reagieren muss. Manche Hersteller bieten freigegebene Zwischenbeschichtungen an. Ohne eine solche Freigabe ist eine Dispersions- oder Silikonharzfarbe auf diesem Untergrund die sicherere Wahl.
Was bedeutet W3 bei einer Fassadenfarbe?
W3 ist nach DIN EN 1062-1 die Klasse mit der niedrigsten Wasserdurchlässigkeit. Der Anstrich nimmt also wenig flüssiges Wasser auf und schützt gut vor Schlagregen. Erst zusammen mit einer hohen Diffusionsklasse, etwa V1, ergibt sich ein Anstrich, der die Wand auch trocknen lässt.
Brauche ich eine Fassadenfarbe mit Algenschutz?
Nicht zwingend. Das Umweltbundesamt sieht keine generelle Notwendigkeit für Biozide und empfiehlt, zuerst dafür zu sorgen, dass die Fassade schnell abtrocknet. An dauerhaft feuchten, schattigen Stellen hilft regelmäßige Kontrolle und das frühzeitige Abwaschen von Bewuchs.
Dämmfarben und Beschichtungen
Kann eine Dämmfarbe eine Fassadendämmung ersetzen?
Für die gesetzlichen U-Wert-Anforderungen und für die Förderung in der Regel nicht, weil eine Schicht von rund einem Millimeter den rechnerischen U-Wert nur geringfügig verändert. Eine Beschichtung kann über ihre Oberflächeneigenschaften wirken, das ist aber ein anderer Mechanismus als Dämmung und wird im U-Wert nur unvollständig abgebildet.
Woran erkenne ich seriöse Angaben?
An einem vollständigen Technischen Merkblatt mit Klassen nach DIN EN 1062-1, einer Brandklassifizierung nach DIN EN 13501-1 und, falls eine Wärmewirkung beworben wird, an einem Prüfbericht, der Messverfahren, Prüfstelle und Bedingungen nennt. Pauschale Prozentangaben ohne Quelle sind kein Beleg.