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StartKosten und Förderung beim Fassadenanstrich

Kosten und Förderung beim Fassadenanstrich

Was ein Fassadenanstrich kostet, hängt weniger vom Eimer ab als von allem drumherum. Pauschale Quadratmeterpreise nennen wir deshalb bewusst nicht. Diese Seite zeigt, welche Posten ins Gewicht fallen, wie Sie Angebote vergleichbar machen und welche Förderung oder Steuerermäßigung in Frage kommt.

Was den Preis pro Quadratmeter bestimmt

Die Farbe ist bei einem Anstrich durch einen Betrieb meist der kleinere Kostenblock. Ins Gewicht fallen:

  • Gerüst
  • Reinigung und Untergrundvorbereitung
  • Ausbesserungen am Putz
  • die Zahl der Anstriche
  • Details wie Fensterfaschen oder Holzteile

Den Materialverbrauch nennt das Technische Merkblatt. In einem von uns ausgewerteten Merkblatt einer Dispersionssilikatfarbe sind es etwa 0,35 bis 0,5 kg je Quadratmeter für einen zweimaligen Anstrich, ermittelt auf glatten Flächen; raue und stark saugende Putze brauchen mehr.

Angebote vergleichbar machen

Lassen Sie sich die Positionen getrennt ausweisen. Ein Angebot, das nur „Fassade streichen, pauschal“ enthält, lässt sich weder mit einem anderen Angebot vergleichen noch steuerlich sauber nach Arbeits- und Materialkosten aufteilen.

Steuerermäßigung für den Anstrich

Für den reinen Anstrich durch einen Betrieb gilt die Handwerkerleistung nach § 35a Absatz 3 EStG: 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 1.200 Euro Steuerermäßigung im Jahr. Material zählt nicht, bezahlt werden muss per Überweisung auf das Konto des Betriebs.

Förderung gibt es fürs Dämmen

Einen Zuschuss aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) gibt es nur für Dämmmaßnahmen. Laut BAFA beträgt der Grundfördersatz 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben; für die erste Wohneinheit sind höchstens 30.000 Euro förderfähig, mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) bis zu 60.000 Euro. Die Außenwand muss danach einen U-Wert von höchstens 0,20 W/(m²·K) erreichen. Maler- und Putzarbeiten zählen laut BAFA-Infoblatt zu den förderfähigen Kosten, aber nur als Teil der Dämmmaßnahme.

Wichtig ist die Reihenfolge: Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden, und als Beginn gilt bereits der Abschluss des Auftrags. Für die Gebäudehülle ist ein Energieeffizienz-Experte einzubinden.

Steuer statt Zuschuss

Wer selbst im Haus wohnt, kann statt des Zuschusses die Steuerermäßigung nach § 35c EStG nutzen: verteilt auf drei Jahre 7, 7 und 6 Prozent der Aufwendungen, höchstens 40.000 Euro je Objekt. Das Gebäude muss älter als zehn Jahre sein, ein Fachbetrieb muss ausführen, und die Maßnahme muss vor dem 1. Januar 2030 abgeschlossen sein. Zuschuss und Steuerermäßigung lassen sich für dieselbe Maßnahme nicht kombinieren.

Wann sich die Rechnung verschiebt

Steht ohnehin ein Gerüst und muss der Putz großflächig erneuert werden, fallen viele Kosten an, die auch eine Dämmung hätte. Dann verschiebt sich die Rechnung deutlich zugunsten der Dämmung, weil Gerüst, Putz und Anstrich nur einmal bezahlt werden. Bei einer Putzerneuerung über 10 Prozent der Wandfläche greift zudem in der Regel die Dämmpflicht nach § 36 GModG.