Der Altanstrich kreidet, an der Wetterseite zeigen sich feine Risse, und der Maler hat beim Ortstermin beiläufig gefragt, ob man „bei der Gelegenheit nicht gleich dämmen“ wolle. Spätestens dann steht die Frage im Raum: Fassade streichen oder dämmen? Die Antwort hängt weniger von Vorlieben ab als von drei nüchternen Punkten – dem Zustand von Putz und Mauerwerk, den Pflichten aus dem Gebäudemodernisierungsgesetz und dem, was Förderung und Steuer tatsächlich hergeben. Dieser Beitrag geht die Punkte der Reihe nach durch und endet mit einem Entscheidungsweg, den Sie mit Ihrem Handwerker oder Energieberater abgleichen können.
Fassade streichen oder dämmen: Erst der Befund, dann die Entscheidung
Ein neuer Anstrich ist eine Oberflächenbehandlung. Er schützt einen intakten Putz vor Schlagregen und sieht frisch aus, repariert aber keinen Putz, der hohl liegt oder durchfeuchtet ist. Bevor Sie Angebote vergleichen, lohnt deshalb ein eigener Rundgang ums Haus, am besten nach einem Regentag.
- Wischprobe: Bleibt beim Darüberstreichen mit der Hand viel Farbpulver hängen, kreidet der Altanstrich. Das ist ein Fall für Reinigung und Neuanstrich, nicht für Alarm.
- Klebebandprobe: Ein kräftiges Gewebeband andrücken und ruckartig abziehen. Hängen ganze Farbschollen daran, trägt der Altanstrich nicht mehr und muss teilweise entfernt werden.
- Klopfprobe: Klingt der Putz beim Abklopfen mit dem Fingerknöchel oder einem Holzstiel hohl, hat er sich vom Mauerwerk gelöst. Kleine Stellen lassen sich ausbessern, große Flächen nicht.
- Risse: Haarfeine Netzrisse betreffen meist nur die Oberfläche. Breitere, durchgehende Risse, besonders diagonal von Fenster- oder Türecken aus, gehören vor jedem Anstrich fachlich bewertet.
- Feuchte und Bewuchs: Grüne oder dunkle Beläge sitzen typischerweise dort, wo die Fassade lange nass bleibt: am Sockel, hinter Sträuchern, unter undichten Rinnen. Die Ursache sollte vor der Farbe behoben werden.
Wann ein Anstrich genügt
Sind Putz und Untergrund fest, trocken und weitgehend rissfrei, ist der Neuanstrich die naheliegende Instandhaltung. Er verändert am Wärmeschutz der Wand praktisch nichts, verursacht aber auch keine Pflichten nach dem Energierecht. Welche Farbe zu welchem Untergrund passt, ist eine eigene Frage, der wir einen gesonderten Vergleich der Fassadenfarben widmen.
Wann der Putz selbst das Thema ist
Muss großflächig neu verputzt werden, ändert sich die Lage grundlegend. Dann fällt ohnehin ein großer Teil der Kosten an, die auch eine Dämmung hätte: Gerüst, Abschlagen, Untergrundvorbereitung, Putz und Anstrich. Und dann greift auch das Gesetz, wie der nächste Abschnitt zeigt.
Was das Gebäudemodernisierungsgesetz verlangt – und was nicht
Das bisherige Gebäudeenergiegesetz trägt seit dem 29. Juli 2026 die Überschrift „Gebäudemodernisierungsgesetz“ (GModG); geändert wurde sie durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226). Mit der Novelle haben sich auch die Paragrafennummern verschoben. Wer in älteren Ratgebern von „§ 48 GEG“ liest, findet die Regel für Änderungen an bestehenden Gebäuden heute in § 36 GModG.
Der Kern: Werden bei beheizten Räumen Außenbauteile im Sinne der Anlage 7 erneuert, ersetzt oder erstmals eingebaut, müssen die betroffenen Flächen die dort genannten Höchstwerte des Wärmedurchgangskoeffizienten einhalten. Für Außenwände von Wohngebäuden liegt dieser Wert bei U = 0,24 W/(m²·K). Auslöser bei bestehenden Wänden sind laut Anlage 7 Nummer 1b das Anbringen von Bekleidungen, Verschalungen, Vorsatzschalen oder Dämmschichten auf der Außenseite – und die Erneuerung des Außenputzes.
Ein reiner Anstrich taucht in dieser Aufzählung nicht auf. Wer also nur streicht, löst keine Dämmpflicht aus. Drei weitere Regeln aus dem Gesetzestext sind für Hausbesitzer praktisch wichtig:
- Bagatellgrenze: Änderungen, die nicht mehr als 10 Prozent der gesamten Fläche der jeweiligen Bauteilgruppe betreffen, sind ausgenommen (§ 36 Satz 2). Das Ausbessern einzelner Putzschäden fällt in der Regel darunter.
- Jüngere Wände: Wurde die Außenwand nach dem 31. Dezember 1983 unter Einhaltung der damaligen energiesparrechtlichen Vorschriften errichtet oder erneuert, muss der Wert bei einer Putzerneuerung nicht eingehalten werden (Anlage 7, Fußnote 2).
- Begrenzter Platz: Lässt sich aus technischen Gründen nur eine begrenzte Dämmdicke unterbringen, gilt die Anforderung als erfüllt, wenn die höchstmögliche Dicke mit einem Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit von 0,035 W/(m·K) eingebaut wird (Anlage 7, Fußnote 1).
Außerdem gilt das Verschlechterungsverbot nach § 34 GModG, und wer die Anforderungen nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erfüllen könnte, kann nach § 102 GModG bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde eine Befreiung beantragen. Eine unbillige Härte liegt nach dem Gesetzestext unter anderem vor, wenn sich die Investition in angemessener Frist nicht durch Einsparungen erwirtschaften lässt. Ob das im Einzelfall zutrifft, entscheidet die Behörde, nicht der Handwerker.
| Vorhaben an der Fassade | Anforderung nach GModG | Zuschuss nach BEG EM |
|---|---|---|
| Neuanstrich auf intaktem Putz | keine U-Wert-Anforderung | nein, keine Dämmmaßnahme |
| Putz an einzelnen Stellen ausbessern (höchstens 10 % der Wandfläche) | ausgenommen | nein |
| Außenputz großflächig erneuern | U ≤ 0,24 W/(m²·K), außer bei Wänden nach 1983 gemäß damaligem Recht | nur, wenn dabei gedämmt wird und U ≤ 0,20 W/(m²·K) erreicht ist |
| Dämmschicht außen anbringen (z. B. WDVS) | U ≤ 0,24 W/(m²·K) | ja, wenn U ≤ 0,20 W/(m²·K) |
Die Tabelle fasst den Gesetzestext und die Förderrichtlinie vereinfacht zusammen. Sie ersetzt keine Prüfung im Einzelfall, insbesondere nicht bei Mischkonstruktionen oder Anbauten.
Förderung gibt es fürs Dämmen, nicht fürs Streichen
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude bezuschusst Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle. Seit dem 21. Juli 2026 gilt dafür die Förderrichtlinie BEG EM vom 17. Juli 2026. Nach der Programmseite des BAFA beträgt der Grundfördersatz 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Für die erste Wohneinheit sind höchstens 30.000 Euro förderfähig; wird der Bonus für einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) gewährt, sind es bis zu 60.000 Euro.
Der iSFP-Bonus von 5 Prozent hat eine Hürde, die oft übersehen wird: Er wird bei einem Haus mit einer Wohneinheit erst ab förderfähigen Ausgaben von 30.000 Euro gewährt, und auch dann nur auf den Betrag oberhalb dieser Schwelle. Ab voraussichtlich dem ersten Quartal 2027 kündigt das BAFA zusätzlich einen Bonus für Gebäude mit besonders schlechtem energetischem Ausgangszustand an (WPB-Bonus), der an einen geförderten Sanierungsfahrplan gekoppelt ist.
Für eine Außenwand verlangen die Technischen Mindestanforderungen der Richtlinie einen U-Wert von höchstens 0,20 W/(m²·K), also strenger als das Gesetz. Bei Baudenkmalen sind 0,45 zulässig, bei der Innendämmung von Fachwerkwänden mit Sichtfachwerk 0,65 W/(m²·K). Maler- und Putzarbeiten zählen laut BAFA-Infoblatt zu den förderfähigen Kosten, aber eben nur als Teil einer Dämmmaßnahme.
Reihenfolge beachten
Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden, und als Beginn gilt bereits der Abschluss des Auftrags mit dem ausführenden Betrieb. Laut Merkblatt zur Antragstellung (Stand Juli 2026) muss bei Antragstellung ein Vertrag vorliegen, der unter der Bedingung der Förderzusage geschlossen wurde und das voraussichtliche Umsetzungsdatum enthält. Für die Gebäudehülle ist zudem ein Energieeffizienz-Experte einzubinden. Planung und Beratung dürfen vorher stattfinden.
Steuer statt Zuschuss
Wer selbst im Haus wohnt, kann statt des Zuschusses die Steuerermäßigung nach § 35c EStG nutzen: verteilt auf drei Jahre 7, 7 und 6 Prozent der Aufwendungen, höchstens 40.000 Euro je Objekt. Das Gebäude muss älter als zehn Jahre sein, ein Fachbetrieb muss ausführen, und die Maßnahme muss vor dem 1. Januar 2030 abgeschlossen sein. Beides zugleich für dieselbe Maßnahme geht nicht.
Für den reinen Anstrich bleibt die Handwerkerleistung nach § 35a Absatz 3 EStG: 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 1.200 Euro Steuerermäßigung im Jahr. Material zählt nicht, bezahlt werden muss per Überweisung auf das Konto des Betriebs.
Ein Entscheidungsweg in fünf Fragen
- Ist der Putz tragfähig? Wenn ja, ist der Anstrich die Grundoption. Wenn große Flächen hohl oder durchfeuchtet sind, weiter mit Frage 2.
- Wurde die Wand nach 1983 nach damaligem Energierecht errichtet oder erneuert? Dann entfällt bei der Putzerneuerung die U-Wert-Anforderung, und die Entscheidung ist eine reine Wirtschaftlichkeitsfrage.
- Ist eine Dämmung baulich möglich? Grenzbebauung, schmale Gehwege, Dachüberstände, Fensteranschlüsse und Sichtfachwerk setzen der Dicke Grenzen. Hier helfen die Ausnahmen für begrenzte Dämmdicken oder eine Innendämmung.
- Steht ohnehin ein Gerüst? Wenn Putz, Gerüst und Anstrich sowieso bezahlt werden, verschiebt sich die Rechnung deutlich zugunsten der Dämmung, weil diese Posten nur einmal anfallen.
- Gibt es einen Sanierungsfahrplan? Ein iSFP ordnet die Fassade in die Reihenfolge mit Dach, Fenstern und Heizung ein und erhöht die förderfähigen Kosten. Die Energieberatung dafür wird vom BAFA eigens gefördert.
Dünne Beschichtungen als Zwischenweg – ehrlich eingeordnet
Zwischen Anstrich und Dämmplatte bieten Hersteller sogenannte Dämm- oder Nanobeschichtungen an. Sie werden wie eine Farbe aufgetragen und sollen über die Oberfläche wirken, nicht über Materialdicke. Für die Pflichten aus dem Gesetz zählt allerdings der U-Wert, der nach § 37 GModG gemäß DIN 4108-4 und DIN EN ISO 6946 berechnet wird; ohne einen solchen Nachweis ersetzt eine Beschichtung bei einer Putzerneuerung keine Dämmung. Wo weder Pflicht noch Platz für Dämmplatten besteht, kann eine Beschichtung wie PSCoat dennoch eine Option sein, die man sich mit Datenblatt und Probefläche genau ansieht.
In eigener Sache: Die Zurynski, Oezdogan & Co GmbH, die dieses Portal betreibt, verkauft die folgende Beschichtung selbst.
PSCoat ist eine dünn aufgetragene Beschichtung, die unter anderem für Fassaden angeboten wird. Nach Angaben des Anbieters wirkt sie über einen niedrigen Emissionsgrad der Oberfläche, ähnlich dem Prinzip beschichteter Isolierglasscheiben, und nicht über Dämmstoffdicke. Sie wird gerollt oder gespritzt; Fensterlaibungen und Fassadendetails bleiben dabei erhalten. Unabhängig geprüfte Messwerte zur Wärmewirkung liegen uns nicht vor, die Beschreibung ist eine Herstellerangabe.
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Was im Altort zwischen Herrenberg und Tübingen dazukommt
In den Ortskernen rund um den Schönbuch prägen Fachwerk und verputzte Giebel das Bild. Viele Gemeinden haben für solche Bereiche örtliche Gestaltungsvorschriften, die Farbtöne oder Materialien vorgeben. Fragen Sie beim Bauamt nach, bevor Sie einen Farbton bestellen oder eine Dämmung planen, die das Erscheinungsbild verändert. Bei Kulturdenkmalen ist die untere Denkmalschutzbehörde der erste Ansprechpartner; sie kennt auch die Ausnahmen, die das Förderrecht für Denkmale und erhaltenswerte Bausubstanz vorsieht.
Häufige Fragen
Muss ich dämmen, wenn ich nur die Fassade streiche?
Nein. Ein reiner Anstrich gehört nicht zu den Maßnahmen, die Anlage 7 des GModG an Außenwänden aufzählt. Die U-Wert-Anforderung wird erst ausgelöst, wenn etwa der Außenputz erneuert oder eine Bekleidung oder Dämmschicht angebracht wird, und auch dann erst oberhalb der 10-Prozent-Grenze.
Zählt das Ausbessern von Putzschäden schon als Putzerneuerung?
Solange nicht mehr als 10 Prozent der gesamten Außenwandfläche betroffen sind, greift die Ausnahme nach § 36 Satz 2 GModG. Bei größeren Flächen sollten Sie die Abgrenzung vor Auftragsvergabe mit einem Energieberater klären.
Bekomme ich für einen Fassadenanstrich Fördergeld?
Einen Zuschuss aus der BEG gibt es nur für Dämmmaßnahmen, die den U-Wert der Mindestanforderungen erreichen. Für den reinen Anstrich durch einen Betrieb kommt die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nach § 35a EStG in Frage, begrenzt auf die Arbeitskosten.
Darf der Maler schon anfangen, während der Förderantrag läuft?
Möglich ist es, aber auf eigenes Risiko: Die Richtlinie lässt einen Beginn vor der Förderzusage zu, ein Anspruch auf Förderung entsteht dadurch nicht. Entscheidend ist, dass der Antrag vor Vorhabenbeginn eingegangen ist und bei Antragstellung bereits ein Vertrag vorliegt, der unter der Bedingung der Förderzusage geschlossen wurde.